Branche
Praxis oder Gesundheitsangebot eröffnen
Ärzt:innen, Therapeut:innen, Naturheilpraktiker:innen: Der Markt ist regional stark segmentiert. Die Krankenkassen-Anerkennung entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg.

Rechtsform
Einzelfirma bei Solo-Praxis (Standardfall). AG oder GmbH bei mehreren Teilhabern, medizinischer Grossgeräte, oder Zusammenschlüssen (Gruppenpraxis).
Kapitalbedarf
CHF 50'000 – 300'000. Praxis-Umbau, medizintechnische Ausstattung, Erstlager Verbrauchsmaterial.
Regulatorik
Was du wissen musst
Berufsausübungsbewilligung
Kantonale Bewilligung nötig für alle regulierten Berufe (MedBG, PsyG, GesBG). Dauer 4–12 Wochen.
Krankenkassen-Zulassung
ZSR-Nummer (santésuisse) für die Abrechnung mit Krankenkassen. Für Ärzt:innen zunehmend regional plafoniert.
PatientenG / revDSG
Patientendaten sind besonders schützenswerte Daten – zwingende Auftragsverarbeitungsverträge mit IT-Dienstleistern.
Praxiseinrichtung
Hygiene, Sterilisation, medizinische Geräte-Wartung (Röntgen, Ultraschall) unterliegen Meldepflicht.
Kostenblöcke
Wohin fliesst das Geld
Praxis-Ausstattung
Behandlungsstuhl / Untersuchungstisch, Diagnostik, IT-Praxissystem CHF 30'000 – 200'000.
IT / Praxissoftware
z.B. Vitodata, MediWin, tomedo: CHF 200–800/Monat inkl. Support.
Berufshaftpflicht
Ärzt:innen CHF 3'000 – 15'000/Jahr je nach Fachrichtung.
MWST & Steuer
Steuerliche Besonderheiten
Heilbehandlungen sind grundsätzlich MWST-befreit (Art. 21 Abs. 2 MWSTG). Ästhetische Leistungen ohne medizinische Indikation sind steuerpflichtig (8.1%).
Praxis-Tipps
Was erfahrene Gründer:innen anders machen
- Ohne ZSR-Nummer kein Kassengeschäft – Antrag frühzeitig vor Praxiseröffnung stellen.
- Praxisübernahme statt Neugründung reduziert Aufbauzeit für Patientenstamm massiv – Bewertung durch Treuhänder empfehlenswert.
- Netzwerk mit Fachkolleg:innen für Zuweisungen ist der wichtigste Marketing-Kanal.
