Branche

Praxis oder Gesundheitsangebot eröffnen

Ärzt:innen, Therapeut:innen, Naturheilpraktiker:innen: Der Markt ist regional stark segmentiert. Die Kranken­kassen-Anerkennung entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg.

Praxis oder Gesundheitsangebot eröffnen

Rechtsform

Einzelfirma bei Solo-Praxis (Standardfall). AG oder GmbH bei mehreren Teilhabern, medizinischer Grossgeräte, oder Zusammenschlüssen (Gruppenpraxis).

Kapitalbedarf

CHF 50'000 – 300'000. Praxis-Umbau, medizintechnische Ausstattung, Erstlager Verbrauchsmaterial.

Regulatorik

Was du wissen musst

Berufsausübungs­bewilligung

Kantonale Bewilligung nötig für alle regulierten Berufe (MedBG, PsyG, GesBG). Dauer 4–12 Wochen.

Krankenkassen-Zulassung

ZSR-Nummer (santésuisse) für die Abrechnung mit Krankenkassen. Für Ärzt:innen zunehmend regional plafoniert.

PatientenG / revDSG

Patientendaten sind besonders schützenswerte Daten – zwingende Auftragsverarbeitungs­verträge mit IT-Dienstleistern.

Praxiseinrichtung

Hygiene, Sterilisation, medizinische Geräte-Wartung (Röntgen, Ultraschall) unterliegen Meldepflicht.

Kostenblöcke

Wohin fliesst das Geld

  • Praxis-Ausstattung

    Behandlungsstuhl / Untersuchungstisch, Diagnostik, IT-Praxissystem CHF 30'000 – 200'000.

  • IT / Praxissoftware

    z.B. Vitodata, MediWin, tomedo: CHF 200–800/Monat inkl. Support.

  • Berufshaftpflicht

    Ärzt:innen CHF 3'000 – 15'000/Jahr je nach Fachrichtung.

MWST & Steuer

Steuerliche Besonderheiten

Heilbehandlungen sind grundsätzlich MWST-befreit (Art. 21 Abs. 2 MWSTG). Ästhetische Leistungen ohne medizinische Indikation sind steuerpflichtig (8.1%).

Praxis-Tipps

Was erfahrene Gründer:innen anders machen

  • Ohne ZSR-Nummer kein Kassengeschäft – Antrag frühzeitig vor Praxiseröffnung stellen.
  • Praxisübernahme statt Neugründung reduziert Aufbauzeit für Patientenstamm massiv – Bewertung durch Treuhänder empfehlenswert.
  • Netzwerk mit Fachkolleg:innen für Zuweisungen ist der wichtigste Marketing-Kanal.