Finanzen · Vorsorge

Drei Säulen.
Dein Job, sie zu füllen.

Als Selbstständige:r fällt ein Grossteil deiner Absicherung weg – oder wird zur Kür. Was Pflicht ist, was freiwillig und was du auf keinen Fall vergessen darfst.

1. Säule

AHV / IV / EO

Staatliche Vorsorge. Selbstständige zahlen sinkende Sätze (5.371 – 10 % je Einkommen). Obligatorisch, direkt bei Ausgleichskasse.

2. Säule

BVG (Pensionskasse)

Für Angestellte obligatorisch ab CHF 22'680 Jahreslohn (2025). Selbstständige können sich freiwillig anschliessen – oft über Berufsverbände.

3. Säule

Säule 3a & 3b

Steuerbegünstigt und freiwillig. Für 2025: CHF 7'258 mit Pensionskasse, CHF 36'288 ohne. Bindend bis 5 Jahre vor AHV-Alter.

Zahlen 2025

Die wichtigsten Beträge

CHF 22'680

BVG-Eintrittsschwelle

Jahreslohn, ab dem Angestellte in der 2. Säule versichert werden müssen.

CHF 7'258

Säule 3a mit PK

Maximaler steuerbegünstigter Beitrag mit Anschluss an eine Pensionskasse.

CHF 36'288

Säule 3a ohne PK

20 % des Nettoeinkommens, max. dieser Betrag – für Selbstständige ohne 2. Säule.

10.00 %

AHV-Höchstsatz

Für Selbstständigerwerbende. Sinkende Skala bei tieferen Einkommen.

1.4 %

IV-Beitrag

Zusätzlich zur AHV, für Selbstständigerwerbende.

0.5 %

EO-Beitrag

Erwerbsersatz für Militär-, Mutterschafts- und Vaterschaftsdienst.

CHF 30'240

Koordinationsabzug BVG

Wird vom versicherten Lohn abgezogen, weil die AHV bereits deckt.

5 J.

3a-Sperrfrist

Vorzeitiger Bezug frühestens 5 Jahre vor ordentlichem AHV-Alter.

Die grosse Frage für Selbstständige

Ohne Pensionskasse hast du zwar den grösseren 3a-Rahmen und mehr Liquidität – aber auch keine Risikoabsicherung bei Invalidität oder Tod, keine Arbeitgeber-Beiträge und weniger Steueroptimierung im Alter über BVG-Einkäufe.

Faustregel: Wer regelmässig CHF 60'000+ Nettoeinkommen erzielt und langfristig selbstständig bleiben will, profitiert oft von einem freiwilligen BVG-Anschluss – beispielsweise über die Vorsorgeeinrichtung des jeweiligen Berufsverbands.

Krankentaggeld & Unfallversicherung

Als Selbstständige:r bist du nicht obligatorisch gegen Erwerbsausfall wegen Krankheit versichert. Eine Krankentaggeldversicherung (KTG) sichert dich ab, wenn dich eine längere Erkrankung aus dem Geschäft nimmt. Die Unfallversicherung (UVG) ist ebenfalls freiwillig für Selbstständige – zwingend prüfen.

Nicht vergessen

Als Angestellte:r deiner eigenen Kapitalgesellschaft bist du automatisch AHV/IV/EO- und UVG-versichert. BVG greift ab dem Eintrittsschwelle-Lohn. Prüfe trotzdem KTG, um dich gegen längere Krankheit abzusichern.