Selber machen oder auslagern?
Grundregel: alles, was einmal aufgesetzt ist und sich wiederholt, gehört zu dir. Alles, was Fachwissen braucht (Jahresabschluss, Steuererklärung, komplexe MWST-Fragen), gehört zur Treuhänder:in. Ein hybrides Modell – du buchst laufend, Treuhänder:in schliesst ab – ist für viele KMU der Sweet Spot.
Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre
Buchhaltung, Belege, Jahresabschluss und Geschäftskorrespondenz müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (OR 958f, GeBüV). Elektronisch ist zulässig, sofern Integrität und Lesbarkeit gewährleistet sind – ein simpler Ordner-Backup ohne Versionierung reicht bei einer Steuerprüfung nicht.