Rechtsformen · Details

Die Fragen, die deine Rechtsform prägen.

Sozialversicherungen, Lohn vs. Dividende und der Weg von der Einzelfirma zur Kapitalgesellschaft. Das sind keine Details für später – sie bewegen mehr Geld als die Wahl selbst und gehören auf den Tisch, bevor du dich entscheidest.

Noch unsicher, welche Rechtsform zu dir passt? Fünf kurze Fragen – klare Empfehlung.

Zum Rechtsformen-Check

Teil 1 · Sozialversicherungen

Der Faktor, der die Wahl mitentscheidet.

Ob du selbstständigerwerbend oder Angestellte:r deiner eigenen Firma bist, hängt an der Rechtsform – und bestimmt Vorsorge, Absicherung und monatlichen Cashflow. Wer diese Unterschiede kennt, entscheidet die Rechtsform bewusster.

Das 3-Säulen-Prinzip

1
2
3

AHV / IV / EO

Staatliche Grundvorsorge – für alle obligatorisch.

BVG

Berufliche Vorsorge – nur für Angestellte Pflicht.

3a / 3b

Private Vorsorge – freiwillig, steuerbegünstigt.

Einzelfirma / Kollektiv

Selbstständigerwerbend

AHV/IV/EO

5.371 – 10% (progressiv)

Selbst finanziert

BVG (2. Säule)

Freiwillig

Keine Pflicht – selbst absichern

UVG (Unfall)

Freiwillig

Über Krankenkasse einschliessen

ALV (Arbeitslos)

Nicht möglich

Kein Arbeitslosengeld

GmbH / AG

Angestellte:r der eigenen Firma

AHV/IV/EO

10.6% (je hälftig)

Arbeitgeber + Arbeitnehmer

BVG (2. Säule)

Pflicht ab CHF 22'680

Aufbau Altersguthaben

UVG (Unfall)

Obligatorisch

Berufs- & Nichtberufsunfall

ALV (Arbeitslos)

2.2% bis 148'200

Anspruch bei Kündigung*

*Bei arbeitgeberähnlicher Stellung (Mehrheitsaktionär:in) bestehen Einschränkungen beim ALV-Anspruch.

Beispiel · Sara, 34, Marketing-Beratung

CHF 120'000 Jahresgewinn – zwei Welten:

Als Einzelfirma

  • AHV/IV/EO: ~CHF 11'700
  • BVG: CHF 0 (keine)
  • Kein Arbeitslosen­schutz
  • → Netto vor Steuern: ~108'300

Als GmbH (Lohn 100k)

  • AHV/ALV/UVG AG: ~CHF 8'000
  • BVG (AG-Anteil): ~CHF 5'000
  • Voller Vorsorge­aufbau
  • → Übrig für Divid./Reserven: ~7'000

Vereinfachte Rechnung ohne Steuern. Die GmbH kostet mehr in Sozialbeiträgen – baut aber Vorsorge und Absicherung auf, die du sonst privat finanzieren müsstest.

Teil 2 · Ausschüttung

Lohn oder Dividende?

Bei GmbH und AG hast du eine Wahl, die Selbstständige nicht haben: Wie viel entnimmst du als Lohn, wie viel als Dividende? Beide Wege haben Vor- und Nachteile – und die Antwort ist selten „alles oder nichts".

Lohn

Zählt als Aufwand → senkt Firmengewinn und -steuer
Baut AHV-Rente und 2. Säule auf
Berechtigt zu ALV/UVG-Leistungen
Sozialabgaben ~13% (AG+AN Anteil)
Voll einkommensteuer­pflichtig
Kein Cashflow-Puffer in Firma

Dividende

Keine Sozialabgaben (AHV/ALV/BVG)
Teilbesteuerung ab 10% Beteiligung (Bund: 70%, Kantone: 50–70%)
Flexibel – nur bei Gewinn ausschütten
Doppelbesteuerung: erst Firma, dann privat
Keine Vorsorge & keine ALV
Bei zu tiefem Lohn: AHV-Rechnungen droht Umqualifizierung

Rechenbeispiel · Marc, GmbH-Inhaber

Firmengewinn vor Lohn CHF 200'000 · Zürich · ledig · 40 J.

Nur Lohn (CHF 180'000)

Volle AHV/BVG-Deckung, höchste Sozialabgaben

~ CHF 115'000

Nur Dividende (Lohn 0)

AHV-Umqualifizierungs­risiko, keine Vorsorge

~ CHF 140'000

Mix: 100'000 Lohn + Rest Dividende

Vorsorge gesichert, Steuern optimiert

~ CHF 147'000

Vereinfachte Modellrechnung – Netto zu dir. Kanton, Gemeinde, Zivilstand, Vorsorgesituation und Beteiligungshöhe verschieben das Ergebnis.

Achtung: „Lohn Null" fliegt auf

Wer sich als GmbH-/AG-Aktionär:in gar keinen Lohn zahlt und nur Dividenden bezieht, riskiert eine Umqualifizierung durch die Ausgleichskasse. Faustregel der AHV: der Lohn muss branchenüblich sein. Als grober Anhalt gilt: Dividende sollte nicht mehr als das 10-fache des Aktienkapitals und maximal 50% des Gesamtbezugs (Lohn + Dividende) übersteigen.

Teil 3 · Umwandlung

Von Einzelfirma zu GmbH oder AG.

Viele starten als Einzelfirma und wachsen in die Kapitalgesellschaft hinein. Der Wechsel geht steuerneutral – aber nur wenn du dich an die Regeln des Fusionsgesetzes hältst.

Wann umwandeln?

Wann umwandeln?

  • Haftungsrisiko steigt (Angestellte, grössere Aufträge, Kredite)
  • Gewinn übersteigt regelmässig CHF 150'000 → Steueroptimierung möglich
  • Externe Investor:innen oder Partner:innen kommen an Bord
  • Vorsorge (2. Säule) & professionelle Struktur werden wichtig
  • Verkauf / Nachfolge geplant (Kapitalgesellschaft leichter übertragbar)
Einzel → GmbH/AG

Rechtlich: Sacheinlagegründung nach FusG. Aktiven und Passiven der Einzelfirma werden in die neue Gesellschaft eingebracht und decken (ganz oder teilweise) das Kapital.

Ablauf · ca. 4–8 Wochen

Die 5 Schritte

  1. Schritt 1

    Zwischenbilanz

    Aktiven & Passiven per Stichtag zum Verkehrswert bewerten.

  2. Schritt 2

    Sacheinlagevertrag

    Vertragswerk + ggf. Revisor:innen-Bestätigung zur Werthaltigkeit.

  3. Schritt 3

    Notarielle Gründung

    Statuten, Sacheinlage, Handelsregister-Anmeldung.

  4. Schritt 4

    Übertrag

    Konten, Verträge, Domain, Mitarbeitende, MWST-Nr. übertragen.

  5. Schritt 5

    Löschung Einzelfirma

    Nach Übertragung im Handelsregister abmelden.

Achtung: 5-Jahres-Sperrfrist

Bei einer steuerneutralen Umwandlung (Übertragung zu Buchwerten nach FusG) dürfen die Aktien/Stammanteile der neuen Gesellschaft während 5 Jahren nicht verkauft werden. Andernfalls wird die Umwandlung rückwirkend besteuert – auf allen stillen Reserven. Wer bald verkaufen will, wandelt besser gar nicht um oder plant es entsprechend früh.